Non-Juror

Als Non-Juror oder Nonjuror (deutsch: „Nicht-Schwörer“) werden die Anhänger einer strengen Auslegung der anglikanischen Kirchen- und Staatsvorstellung im Gefolge der Glorious Revolution 1688/89 in England bezeichnet. Der Erzbischof von Canterbury und weitere Bischöfe weigerten sich aufgrund ihrer Vorstellung von Gottesgnadentum, den Treueid auf den neuen König Wilhelm III. zu leisten. Sie fühlten sich weiterhin durch ihre Treueide gebunden, die sie auf Jakob II. und seine Nachfolger geleistet hatten. Aus ihrer Sicht war der gültige Episkopat Wesensmerkmal der Kirche, und ihre eigene Gemeinschaft deshalb die Fortsetzung der Church of England.[1]

Zudem rekrutierten sich aus ihren Reihen zahlreiche aktive Jakobiten, d. h. Anhänger der exilierten Stuartdynastie. Nach dem Tod der ersten Generation (um 1720) traten die Non-Jurors immer weniger in Erscheinung. Als Jakob II. 1701 starb, waren die Non-Jurors uneinig, ob sie in die englische Staatskirche zurückkehren sollten, ebenso nach dem Tod von Charles Edward Stuart. Als die Thronfolge 1714 an das Haus Hannover überging, wurden alle schottischen Bischöfe zu Non-Jurors.[2]

  1. Paul Avis: Anglican Ecclesiology. In: Paul Avis (Hrsg.): The Oxford Handbook of Ecclesiology. Oxford University Press, Oxford / New York 2018, S. 239–262, hier S. 257.
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